Aufwand und Kontrolle bei EU-Förderprogrammen möglichst gering halten – Karl Rombach MdL fordert keinen überzogenen Verwaltungs- und Kontrollaufwand
Gegen „keinen überzogenen Verwaltungs- und Kontrollaufwand“ bei der Vergabe von EU-Fördermitteln im Bereich der Land- und Forstwirtschaft hat sich der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. Oktober 2008, ausgesprochen.
Dies teilte der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Rombach, anlässlich der Beratung eines entsprechenden Antrags der CDU-Fraktion mit.
„Im Bereich der landwirtschaftlichen Förderung muss ein vernünftiges Maß zwischen den Leistungen der Europäischen Union und ihren Kontrollanforderungen erreicht werden“, betonte Rombach.
Insbesondere kleine, vielfältig ausgerichtete bäuerliche Betriebe empfänden den aktuellen Kontroll- und Verwaltungsaufwand als untragbar. Von den Betrieben sind nach Angaben Rombachs grundsätzlich der Informationsaufwand, der Aufwand für das Ausfüllen und die Abgabe der Antragsunterlagen sowie gegebenenfalls die erforderliche Mitwirkung bei Kontrollen zu tragen. Auch wenn die Teilnahme an staatlichen Förderprogrammen für die landwirtschaftlichen Unternehmen freiwillig sei und die ausgezahlten Fördermittel für die meisten Betriebe einen kaum verzichtbaren Einkommensbeitrag darstellten, müsse der Auftragsaufwand für die Vertragsnehmer in Grenzen gehalten werden.
Umso wichtiger sei es, dass sich das Land in allen politischen Gremien sowie auf EU-, Bundes- und Länderebene für den Bürokratieabbau und die Beschränkung von Kontrollverfahren auf ein unabdingbares Niveau einsetze. Es sei zu begrüßen, dass das Ministerium Ländlicher Raum in verschiedenen Entbürokratisierungsgremien sowie Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften zur Ausgestaltung der Verfahren mitarbeite.
Als konkrete Hilfe bezeichnete Rombach das 2006 eingeführte elektronische Antragsverfahren für die Flächenverzeichnisse des sogenannten Gemeinsamen Antrags. Solche EDV-Programme erleichterten es dem Landwirt, seine Flächen einfach und komfortabel zu prüfen oder auch Flächenbestimmungen verbindlich vorzunehmen.
Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW