Landesregierung Baden-Württemberg: Kleine Anfrage des Heidelberger Landtagsabgeordneten Werner Pfisterer zur Thematik GEZ-Gebühren

Der Heidelberger Landtagsabgeordnete Werner Pfisterer (CDU) hat heute eine „Kleine Anfrage“ an die baden-württembergische Landesregierung bezüglich der Thematik „GEZ-Gebühren“ gestellt. Folgend finden Sie die Fragen und die Begründung der Anfrage:

„Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung Baden-Württemberg das aktuell ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Berufung zugelassen) zur Thematik GEZ-Gebühren?

2. Im Oktober 2006 wurde überparteilich ein Antrag zur Thematik „Rundfunkfinanzierungssystematik“ in den Landtag eingebracht und mit überwältigender Mehrheit verabschiedet. Unter anderem wurde die Landesregierung dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs schnellstmöglich wieder außer Kraft gesetzt wird. Was ist der Sachstand? Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung unternommen?

3. Wie kann nach Ansicht der Landesregierung Baden-Württemberg die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeitgemäßer und transparenter gemacht werden?

Begründung:

1. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem am Dienstag, 29. Juli 2008 veröffentlichten Urteil vom 15. Juli 2008 der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) untersagt, von einem Rechtsanwalt, der seinen PC mit DSL-Internetanschluss ausschließlich beruflich nutzt und nicht zum Empfang von Hörfunk oder Fernsehen bereithält, Rundfunkgebühren zu verlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

2. Im Oktober 2006 haben die Landtagsfraktionen CDU, Grüne und FDP/DVP einen gemeinsamen Antrag zur Thematik „Rundfunkfinanzierungssystematik“ formuliert und in den Landtag eingebracht, der mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde. Mit dem Antrag wurde die Landesregierung aufgefordert darauf hinzuwirken,

a. dass in den Verhandlungen mit den Bundesländern über die Fortentwicklung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland eine Finanzierung etabliert wird, die zeitgemäßer und transparenter als die bisherige Gebührenerhebung ist

b. dass die Bemühungen um eine Verlängerung des bis 31.12.2006 geltenden Moratoriums bezüglich der Gebührenpflicht für internetfähige PCs und andere neuartige Rundfunkempfangsgeräte soweit rechtlich und politisch möglich unterstützt werden

c. die im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelte Gebühr für internetfähige PCs zum frühest möglichen Zeitpunkt wieder außer Kraft gesetzt wird.

Stuttgart, 30. Juli 2008

Werner Pfisterer CDU“.

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