Zum Bürgerentscheid am 13. Juli stellt die CDU-Fraktion fest:
1. Das notwendige Quorum von 25% wurde nicht erreicht. Der Bürgerentscheid ist damit gescheitert.
2. Die Initiatoren haben ihr Ziel 25% der Wahlberechtigten auf ihre Seite zu ziehen klar verfehlt. Nicht einmal jeder fünfte Wähler hat mit „Ja“ gestimmt.
3. Im Vergleich zur Unterschriftenaktion ist es der BI nicht gelungen, weitere Unterstützer zu werben. Die Zahl der Unterstützer stagnierte bei rund 18.000 trotz eines aggressiven und emotionsgeladenen Wahlkampfes. Dies spricht eindeutig dafür, dass nicht einmal jeder fünfte Heidelberger den Erhalt unterstützt.
4. Selbst im betroffenen Stadtteil Emmertsgrund hat nicht einmal ein Drittel der Wahlberechtigten am Bürgerentscheid teilgenommen.
5. Die CDU-Fraktion wird auch in der kommenden Gemeinderatssitzung für den Verkauf der Wohnungen an den Investor Dreges stimmen.
Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat das Scheitern des Bürgerentscheides am 13. Juli zur Kenntnis genommen. Weder konnte die Bürgerinitiative ein Viertel der Wählerinnen und Wähler hinter sich bringen, noch wurde das erforderliche Quorum von 25% Wahlbeteiligung erreicht. „Wir sind äußerst irritiert, dass die Initiatoren dieses Ergebnis nun als Erfolg ausschlachten wollen. Vielmehr sollten sie hinterfragen, warum die Wahlbeteiligung nur bei 22% lag“, so Gradel. Gradel sieht auch in der stagnierenden Unterstützung zwischen Unterschriftensammlung und Bürgerbegehren ein Indiz dafür, dass es keine Mehrheit für einen Verbleib der Wohnungen in städtischem Besitz gibt.
Nach den Worten von Stadträtin Kristina Essig war es die BI, die im Wahlkampf stets argumentiert hatte, dass eine Nichtbeteiligung einem „Nein“ gleich komme. Nach dieser Argumentation stehen über 80 Prozent gegen den Verbleib. „Es hat eine Abstimmung mit den Füßen gegen den Verbleib stattgefunden“, so Essig.
Stadtrat Klaus Weirich kritisiert, dass, obwohl dieses Ergebnis bereits im Voraus abzusehen war, die Stadt gezwungen wurde, 180.000 Euro für die Durchführung des Entscheides auszugeben. „Mit diesem Geld hätten wir etwas Sinnvolleres anstellen können!“, so Weirich. Darüber hinaus sei dem Unternehmen durch die Verzögerung des Verkaufes ebenfalls ein finanzieller Schaden im sechsstelligen Bereich entstanden.
„Es ist unverantwortbar, wie hier mit anderer Leute Geld umgegangen wird“, stellt Weirich erneut fest.
Der Stadtrat und Landtagsabgeordnete Werner Pfisterer erläuterte, dass über die Folgekosten beim Scheitern des Verkaufs nicht offen gesprochen wird: „Das Beispiel Freiburg zeigt, dass zur Deckung des Fehlbetrages bei der GGH Steuererhöhungen oder Zuschusskürzungen unausweichlich sein werden.“ Die Ankündigung, wonach die BI nun einen Brief an den Ministerpräsidenten schreiben wolle, in dem eine Senkung des Quorums von 25% auf 10% gefordert werde, stößt bei Pfisterer auf Unverständnis: „Bürgerentscheide sind nur dann sinnvoll, wenn sie eine hohe Legitimität durch die gesamte Wählerschaft genießen. Eine Senkung des Quorums würde dazu führen, dass diese breite Legitimität nicht mehr gegeben ist.“ Pfisterer kritisiert zudem, dass dieser Vorschlag sofort nach dem Scheitern des Bürgerbegehrens auf dem Tisch liegt: „Ein fairer Sportsmann ändert nicht nachträglich die Spielregeln, wenn er ein Spiel verliert.“
Drastischer formuliert es der stellvertretende Vorsitzende der CDU Heidelberg, Alexander Föhr: „Je geringer die notwendige Stimmenzahl für einen Erfolg, desto leichter können Minderheiteninteressen auf Kosten der Mehrheit durchgesetzt werden. In Deutschland gibt es aus guten Gründen die bewährte repräsentative Demokratie. Wir dürfen das hohe Gut der demokratischen Mehrheitsentscheidung nicht für kurzfristige tagespolitische Interessen verwässern.“ Eine Diktatur der schreienden Minderheit darf es laut Föhr nicht geben.