Werner Pfisterer MdL informiert aktuell aus der CDU-Landtagsfraktion:

Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte erleichtern – Guido Wolf MdL, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Wir dürfen keine Zeit verlieren“
Der Mangel an Fachkräften und Hochqualifizierten im Land Baden-Württemberg ist nach wie vor eine der größten Wachstumsbremsen. In der Industrie fehlen bis zu 15.000 Ingenieure ebenso, wie ein zunehmender Ärztemangel zum Problem einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung


gerade im Ländlichen Raum zu werden droht. Fachkräfte in der IT-Branche sind geradezu zur berühmten „Nadel im Heuhaufen“ geworden. Für den arbeitsmarktpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Wolf MdL, ist es angesichts dieser Entwicklung „fünf vor zwölf“, um mit wirksamen Maßnahmen entgegenzusteuern.

„Wir brauchen mehr Studienplätze in den genannten Mangelberufen“, ist der CDU-Abgeordnete überzeugt und sieht insoweit die Landesregierung mit dem Masterplan Hochschule 2012, der auf zusätzliche Studienplätze vorwiegend im technischen Bereich abzielt, auf dem richtigen Weg.

In gleicher Weise plädiert Guido Wolf für eine Erleichterung der Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte und fordert eine Herabsetzung von Mindestverdienstgrenzen für Zuwanderer zur Erlangung eines Daueraufenthaltsrechts. Nach dem derzeitigen Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bekommen hochqualifizierte Zuwanderer, die als Spezialisten oder leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung gelten, nur dann eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, wenn sie über ein jährliches Bruttogehalt in Höhe des Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung verfügen. Im Jahr 2008 muss demnach ein Jahresbruttogehalt von mindestens 86.400 EUR erzielt werden, um von der Regelung profitieren zu können.

„Gerade kleine und mittlere Betriebe, die häufig auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen sind, können Gehälter in dieser Höhe nicht bezahlen“, stellt Guido Wolf MdL fest.
Bereits seit längerem wird – so Wolf – über die Mindestverdienstgrenzen intensiv diskutiert. So habe der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahrung für das sogenannte „Richtlinienumsetzungsgesetz“ mit Unterstützung Baden-Württembergs eine Absenkung des Mindestvergütung auf das 1,5-fache der Beitragsbemessungsgrenze, derzeit also 65.800 EUR, als Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis gefordert.

Die Bundesregierung habe diese Forderung bislang allerdings nicht aufgegriffen.

„Wir dürfen keine Zeit verlieren und müssen über den Bundesrat einen weiteren Vorstoß unternehmen“, forderte der arbeitsmarktpolitische Sprecher eine Kurskorrektur.

„Es kann nicht sein, dass wir die Auswanderung deutscher Spezialisten ins Ausland klaglos hinnehmen und gleichzeitig die Einwanderung Hochqualifizierter derart erschweren oder gar unmöglich machen.“

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