Landtag verabschiedet erstes baden-württembergisches Heimgesetz – Werner Raab MdL: Heimgesetz ist Verbraucherschutz
Den Bedürfnissen von Heimbewohnern wird mit dem ersten baden-württembergischen Heimgesetz Rechnung getragen. Zu dieser Einschätzung kam bei der Verabschiedung des Gesetzes im Stuttgarter Landtag der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Demographischer Wandel der CDU-Landtagsfraktion Werner Raab MdL.
Bei der Gesetzgebung habe man in erster Linie an die Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen gedacht. Der Verbraucherschutz sei das primäre Ziel der gesetzlichen Regelung. Gleichzeitig habe man Regelungen entwickelt, die dem Gedanken der Vereinfachung und Entbürokratisierung gerecht werden, sagte Raab in der Plenardebatte. Zudem habe der Gesetzgeber der Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in die Angelegenheiten ihres Heimes große Bedeutung beigemessen.
Ein für die CDU-Fraktion besonders wichtiger Punkt bei den Gesetzesberatungen war die Ermöglichung neuer Wohnformen.
„Wir wollen den absolut unterschiedlichen Lebenszielen gerecht werden“, betonte Raab. „Beim Seniorenforum der CDU-Landtagsfraktion am vergangen Samstag im Landtag ist klar zum Ausdruck gebracht worden, dass die Menschen zuerst in ihren eigenen vier Wänden alt werden wollen“, konstatierte Raab. Der Weg ins Heim werde von vielen älteren Menschen möglichst weit hinausgeschoben. Ambulant betreute Wohngemeinschaften seien dabei eine von mehreren Möglichkeiten zwischen Selbstversorgung und Heim.
Man habe die neuen Freiräume des Landes genutzt und im Vergleich zum Bundesrecht besonders auf die Qualitätssicherung geachtet. Deshalb habe man eine Fachkraftquote zur Vorhaltung von ausreichend qualifiziertem Personal vorgeschrieben. „Gute Qualität wird auch durch die Arbeit der Heimaufsicht und deren unangemeldete Begehungen erreicht. Die im Landeshaushalt zur Verfügung zu stellenden 150.000 Euro werden den erforderlichen Sachverstand gewährleisten, auch von den in zwei Jahren zu erstellenden Qualitätsberichten versprechen wir uns eine Verbesserung zu Gunsten der Bewohner und ihrer Angehörigen“, sagte Raab.
Dahinter sei kein Misstrauen gegenüber den Heimen zu sehen, betonte Raab. Wer gute Arbeit leiste, könne sie auch dokumentieren und veröffentlichen. Es gebe genügend Beispiele, in denen solche Vergleichsmöglichkeiten heilsame, leistungsverbessernde Wirkung gezeigt hätten. „Wettbewerb ist eine gute Motivation für Verbesserungen, im Heimbereich sind sie absolut gewollt“, so Raab.
Die Verabschiedung des Gesetzes sei vor allem vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung zu betrachten, so Raab. Bis zum Jahre 2030 werde die Zahl der Pflegebedürftigen Menschen in unserem Land um 54 Prozent zunehmen. „Grund genug ein zukunftsweisendes Gesetz zu erlassen, dessen Aktualität schon heute gegeben ist“, betonte Raab.
Quelle: CDU-Landtagsfraktion BW