Fonds für Opfer des Menschenhandels mit 100.000 Euro gesichert
Die frauenpolitischen Sprecherinnen der vier im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich im Nachgang zu der im Rahmen des Frauenplenartags im Herbst 2007 durchgeführten öffentlichen Anhörung zum Thema „Frauen in Notsituationen:
Was können wir gegen Zwangsprostitution und Zwangsheirat tun?“ zum Ziel gesetzt, den Opfern des Menschenhandels eine schnelle und unbürokratische Hilfe zu sichern.
„Über die Einrichtung eines Fonds stellen wir die bedarfsgerechte Betreuung der Opfer von Menschenhandel sicher und beenden damit die Finanzierungsstreitigkeiten hinsichtlich der Kostenübernahme“, erklärten Elke Brunnemer (CDU), Marianne Wonnay (SPD), Brigitte Lösch (GRÜNE) und Dr. Birgit Arnold (FDP/DVP) in Stuttgart.
„Es ist uns gelungen, Finanzminister Gerhard Stratthaus von der Nachhaltigkeit der Ausgabe zu überzeugen und seine Zustimmung zur Einrichtung eines Fonds mit 100.000 Euro zu erreichen.“
Dem Ministerium für Arbeit und Soziales stünden die finanziellen Mittel jetzt zur Verfügung; der entsprechende Fonds werde umgehend eingerichtet. Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution werden mittels Täuschung, Drohung oder Gewaltanwendung in ihren Heimatländern angeworben und im Zielland zur Prostitution gezwungen. Ihnen selbst wie auch ihrer Familie im Heimatland wird massive Gewalt angedroht oder zugefügt. Wenn diese schwer traumatisierten Frauen beispielsweise durch Razzien oder Polizeikontrollen entdeckt und befreit werden, erfahren sie Unterstützung durch spezialisierte Fachberatungsstellen für Opfer des Menschenhandels.
Die Finanzierung des Lebensunterhalts und der Unterbringung der betroffenen Frauen gestaltet sich in der Praxis oft problematisch, wenn die Frauen keine Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm erhalten.
Neben dem laufenden Lebensunterhalt, fallen beispielsweise Dolmetscher-, Fahrt- oder Therapiekosten an. Nach aktueller Rechtslage haben diese Frauen als EU-Bürgerinnen, die sich “zum Zwecke“ der Arbeitsaufnahme hier aufhalten, keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Aus dem Fonds können zunächst die notwendigen Mittel für eine schnelle und zeitnahe Hilfe finanziert werden.
Sofern ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber Dritten im Einzelfall besteht, kann dieser in einem getrennten Schritt geltend gemacht werden ohne die Opfer mit Zuständigkeitsproblemen zu belasten.