Der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft des Landtags hat die Landesregierung einmütig dazu aufgefordert, sich bei der anstehenden bundesgesetzlichen Regelung zur Bekämpfung der unseriösen Telefonwerbung für eine Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber unseriösen Internetanbietern einzusetzen sowie die Verbraucher weiterhin über die Gefahren des Internethandels aufzuklären.
Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, war Anlass der Beratung ein Antrag der Fraktion GRÜNE sowie ein hierauf bezogener Änderungsantrag der CDU- und der FDP/DVP-Fraktion.
Nach Angaben Traubs verfolgt der einstimmig angenommene Änderungsantrag das Ziel, die Verbraucherrechte gegenüber unseriösen Internetanbietern zu stärken, indem die Internetanbieter dazu verpflichtet werden, insbesondere finanzielle Folgen für den Verbraucher eindeutig zu kennzeichnen.
Beispielsweise sollte ein im Internet zustande gekommener Vertrag an die sogenannte „Button-Lösung“ oder eine noch weiter gehende Form der Bestätigung, etwa eine gesonderte E-Mail des Verbrauchers, geknüpft sein. Darüber hinaus sei es von zentraler Bedeutung, die Verbraucher über die Gefahren des Internethandels aufzuklären und über ihre Rechte zu informieren, erklärte der Ausschussvorsitzende.
Quelle: CDU-Fraktion BW / Landtagspressestelle