In vielen Krankenhäusern ist die Benutzung von Mobiltelefonen generell untersagt. Bislang galt die Annahme, dass Telefonate mit Mobiltelefonen die technischen Geräte in Kliniken stören und somit deren Funktion beeinträchtigen können.
Dass dies nur in ganz eng begrenzten Bereichen, wie auf Intensivstationen und in Abteilungen mit Patientenmonitoring zutrifft, sagt die Antwort der Landesregierung auf einen Antrag des CDU-Landtagsabgeordneten Helmut W. Rüeck aus.
Rüeck sieht sich durch die Stellungnahme des Sozialministeriums in seiner Ansicht bestätigt, nach der ein allgemeines Handyverbot in Krankenhäusern nicht mehr haltbar ist. Einzelne Studien gehen von keiner oder geringer Störbeeinflussung aus. Mögliche Funktionsstörungen sind nur bei Atmungs- und Überwachungsgeräten sowie Infusionspumpen festgestellt worden.
„Wenn eingeschaltete Handys und Mobiltelefonate keinen Einfluss auf die Geräte in den meisten Krankenhäusern haben, reicht es vollständig aus, wenn sensible Bereiche wie Intensivstationen handyfrei sind“, so Rüeck. Als Vorbild hierfür führt Rüeck die renommierte Medizinische Hochschule Hannover an.
Diese hat nach Auswertung wissenschaftlicher Untersuchungen eine Handynutzung in allen Bereichen gestattet. Im Universitätsklinikum Schleswig Holstein ist das campusweite Handyverbot auf die OP-Bereiche, Intensivstation, Intermediate-Care-Stationen und sonstige Bereiche mit umfangreicher medizintechnischer Ausstattung beschränkt.
Krankenhausbetreiber können nach Rüecks Ansicht das allgemeine Mobiltelefon-Verbot aufheben und dadurch auch Spekulationen entgegentreten, wonach viele Kliniken das Handyverbot nur beibehalten, um an der Nutzung der Festnetztelefone zu verdienen und Patienten und Besuchern hohe Gebühren „abzuzocken.“
Rechtlich liegt das Verbot im Ermessen des jeweiligen Hausrechtinhabers. Das Krankenhausgesetz mache keine Einschränkungen, versichert Rüeck.