Kaufmännische Rechnungslegung auch beim Landeshaushalt – Beide Systeme nebeneinander sehr großer Mehraufwand
„Auch der Landeshaushalt muss mittel- bis langfristig eine kaufmännische Rechnungslegung bekommen“, forderte der Vorsitzende des CDU-Arbeitskreises Finanzen, Klaus Herrmann MdL. Wegen bundesrechtlicher Vorgaben müsste derzeit noch mit der Kameralistik gearbeitet werden.
Beide Systeme nebeneinander würden einen sehr großen Mehraufwand verursachen. „Die Landesregierung muss jetzt auf eine Änderung der bundesrechtlichen Vorgaben hinwirken, damit die kaufmännische Rechnungslegung frühestmöglich auch beim Land eingeführt werden kann“, so Herrmann.
„Mit der Doppik kann auch beim Land eine umfassende Vermögensübersicht erreicht werden. Gleichzeitig können Abschreibungen von Vermögensgegenständen des Landes transparent dargestellt werden; auch der Ausweis von bestehenden Verpflichtungen, wie etwa Pensions- und Instandhaltungsrückstellungen wird so möglich“, erläuterte Klaus Herrmann. Die Einführung der Doppik im kommunalen Bereich und im Land ergäbe ein einheitliches Rechnungswesen der öffentlichen Hand.
Die CDU-Landtagsfraktion hat am 6. November 2007 den Gesetzentwurf zum neuen kommunalen Haushaltsrecht zur Anhörung freigegeben. Der Gesetzentwurf sieht für die Kommunen die Einführung einer kaufmännischen Rechnungslegung, der so genannten „Doppik“ vor. Dies bedeutet für die Kommunen, dass dort die doppelte Buchführung als betriebswirtschaftliches Element verbindlich vorgeschrieben wird. Bei den Kommunen konnte – so Herrmann – das Land selbst entscheiden, auf Bundesebene gilt es jetzt die Reformbemühungen voranzutreiben.