Werner Pfisterer MdL informiert aktuell aus der CDU-Landtagsfraktion:

Nichtraucherschutzgesetz hat erste Bewährungsprobe bestanden – Beim Vollzug das Gesetzesziel nicht aufweichen oder verwässern
Das Landesnichtraucherschutzgesetz, das seit dem 1. August 2007 den Nichtraucherschutz in öffentlichen und öffentlich zugänglichen Räumen sicherstellt, hat nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion die erste Bewährungsprobe bestanden und läuft in den meisten Bereichen problemlos.


Die CDU-Landtagsfraktion hat sich heute mit einem ersten Erfahrungsbericht zum Landesnichtraucherschutzgesetz befasst.

Allerdings seien Forderungen nach einer Abmilderung bekannt geworden. Die Fraktion hat sich nachdrücklich für die Beibehaltung der Bestimmungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes ausgesprochen und die zuständigen Behörden und Ministerien aufgefordert, die Bestimmungen des Gesetzes auch im Bereich der Gastronomie durchzusetzen. Es könne nicht sein, dass beim Vollzug das Gesetzesziel aufgeweicht oder verwässert werde.

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