Sowohl die Aussage von SPD-Stadträtin Irmtraud Spinnler als auch die Aussage von FDP-Stadträtin Annette Trabold sind unzutreffend. Ich möchte dies wie folgt ausführen:
1. Erst jetzt wurde eine landesweite Regelung beschlossen, die einen Rahmen schafft, aber dennoch Spielräume vor Ort lässt.
2. Erst jetzt besteht hinsichtlich der Thematik Parkraumbewirtschaftung Klarheit und vor allen Dingen Rechtssicherheit.
3. Eine Parkraumbewirtschaftung wird nur bei einem Mangel an Parkplätzen und bei Einvernehmen vor Ort erlaubt, eine Begrenzung von Zufahrtsrechten wird nicht zulässig sein.
4. Den Betreibern vor Ort wird die Möglichkeit gegeben, direkte Kosten der Bewirtschaftung des Parkraumes sowie anfallende Personalkosten decken zu können, ohne dabei Gewinn erzielen zu dürfen. Ein Teil der Einnahmen kann vor Ort für die anteilige Finanzierung eines „Jobtickets“ für den Öffentlichen Personennahverkehr verwendet werden. Ein eventueller Einnahmeüberschuss fließt in den Landeshaushalt. Über die Höhe der Gebühren können die Gremien der jeweiligen Einrichtung entscheiden.
5. Es wurde erreicht, dass
a) kein Beschäftigter vom Parken ausgeschlossen wird
b) der Preis in Heidelberg unter 20.- Euro ist
c) es ein Jobticket gibt
d) die örtlichen zuständigen Gremien sich einig sein müssen
Fazit: FDP-Stadträtin Annette Trabold handelt offenbar in Unkenntnis der damaligen Beschlüsse (Ministerrat), die ihre eigene Partei mit der CDU geschlossen hat.
Ich erhalte täglich E-Mails und Zuschriften von Beschäftigten, welche die nun gefundene Lösung loben. Tenor dieser Zuschriften: Lieber etwas länger verhandeln und Rechtssicherheit und -klarheit herbeiführen als Schnellschüsse machen.
Als Sozialpolitiker lege ich Wert darauf, dass auch die Interessen von Beschäftigten vertreten werden, die über kein hohes Einkommen verfügen.