Über Höhe der Gebühren sollen Gremien der betreibenden Einrichtung entscheiden
Für die Parkraumbewirtschaftung nicht überdachter Parkplätze wird es zukünftig eine landesweit einheitliche Regelung geben. Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrer heutigen Sitzung (16. Januar 2007) Rahmenbedingungen beschlossen, auf deren Grundlage das Finanzministerium nun eine Verordnung entwerfen wird.
Wie Fraktionsvorsitzender Stefan Mappus MdL und der Vorsitzende des Wissenschafts-Arbeitskreises Werner Pfisterer im Anschluss an die Sitzung sagten, werde den Betreibern vor Ort die Möglichkeit gegeben, direkte Kosten der Bewirtschaftung des Parkraumes sowie anfallende Personalkosten decken zu können, ohne dabei Gewinn erzielen zu dürfen.
Ein Teil der Einnahmen könne vor Ort für die anteilige Finanzierung eines „Jobtickets“ für den Öffentlichen Personennahverkehr verwendet werden. Ein eventueller Einnahmenüberschuss fließe in den Landeshaushalt. Über die Höhe der Gebühren können die Gremien der jeweiligen Einrichtung entscheiden.
Die Einigung hatte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Stefan Mappus MdL gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Wissenschafts-Arbeitskreises Werner Pfisterer MdL in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien erzielt.
Pfisterer: „Eine Parkraumbewirtschaftung wird nur bei einem Mangel an Parkplätzen und bei Einvernehmen vor Ort erlaubt, eine Begrenzung von Zufahrtsrechten wird nicht zulässig sein.“
Pfisterer freute sich im Anschluss an die Fraktionssitzung über die getroffene Regelung: „Zukünftig wird bei der Parkraumbewirtschaftung Klarheit bestehen und die Betreiber vor Ort werden Rechtssicherheit haben.“