Am heutigen Freitag, 15. Dezember 2005, wird der Heidelberger CDU-Landtagsabgeordnete Werner Pfisterer im Landtag zur geplanten Änderung des Landeshochschulgesetzes (Einführung von Studiengebühren im Jahre 2007 in Baden-Württemberg) sprechen. In seiner Rede wird Pfisterer noch einmal ausführlich auf die wesentlichen Punkte und Ziele der Gesetzesänderung eingehen, welche die Hochschulen mit circa 180 Millionen Euro fördern wird.
Folgend vier grundsätzliche Punkte zum Thema Studiengebühren:
1. „Mehr Geld für Bildung!“
Die Studiengebühren stehen den Hochschulen ungeschmälert zur Verfügung. Der Gesamtetat der Hochschulen wächst damit um fast 10 Prozent. Damit lassen sich die Studienbedingungen, vor allem in der Lehre, deutlich verbessern.
2. „Mehr soziale Gerechtigkeit in der Hochschulfinanzierung!“
Sozialverträglich ausgestaltete Studiengebühren tragen zu einer gerechteren Verteilung der Finanzierungslasten für die Hochschulen bei. Bisher tragen Nichtakademiker über ihren Steueranteil überproportional zur Finanzierung der Bildungschancen von Akademikern bei. Diese Schieflage wird durch Gebühren entschärft.
3. „Mehr Bildungsgerechtigkeit“
Gerade im Bereich der beruflichen Bildung ist die Weiterqualifikation – etwa zum Meister – mit zum Teil erheblichen Kosten für Lehrgänge und Lehrstücke verbunden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung und Ausbildung Unterschiede gemacht werden sollen.
4. „Neues Verhältnis von Lehrenden und Lernenden!“
Wer zahlt, wird sich des Werts des Studiums bewusster. Wer zahlt, wird aber auch selbstbewusster eine akzeptable Gegenleistung einfordern. Auch auf Seite der Professoren kann das Bewusstsein der Verantwortung für die Studierenden steigen. Schon aus ordnungspolitischen Gründen sind Gebühren deshalb unverzichtbar.