Pfisterer: Hochschulzugang soll für Berufstätige wesentlich erleichtert werden
Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP/DVP wollen durch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes den Hochschulzugang für Berufstätige in Baden-Württemberg wesentlich erleichtern.
Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung aber mit Meisterabschluss oder gleichwertigem Abschluss können in Zukunft unabhängig von der Note in ihrer Meisterprüfung und ohne gesonderte Eignungsprüfung ein Studium in einem Fach, das ihrer Ausbildung entspricht, aufnehmen. Für andere Fächer ist eine Eignungsprüfung zu bestehen. Bisher waren grundsätzlich eine besonders gute Note in der Abschlussprüfung und eine Eignungsprüfung notwendig.
Durch die Neuregelung wird die Attraktivität der dualen Ausbildung gestärkt und die Durchlässigkeit des Ausbildungssystems erweitert. Nachdem eine vom Landtag initiierte interministerielle Arbeitsgruppe ihren Abschlussbericht „Hochschulzugang für Berufstätige“ vorgelegt hat, hat sich die Regierungskoalition zu diesem Schritt entschlossen.
Werner Pfisterer MdL: „Wir kommen damit vielfältigen Wünschen der Wirtschaft und besonders des Handwerks entgegen.“ Mit der Neuregelung sei eine angemessene Lösung gefunden worden, die sowohl qualifizierten Berufstätigen neue Perspektiven eröffnet, aber auch die Studierfähigkeit der Studienbewerber gewährleistet. Dazu führe vor allem die sinnvolle Differenzierung zwischen Studiengängen, die der beruflichen Aus- und Fortbildung der Berufstätigen fachlich entsprechen, und sonstigen Studiengängen. Ein erfahrener Schlossermeister, der Maschinenbau studieren will, kann dies in Zukunft auch ohne Eignungsprüfung tun. Möchte er sich hingegen in Philosophie einschreiben, dient es auch seinem eigenen Interesse, dass seine Studierfähigkeit durch eine Eignungsprüfung und eine entsprechende Beratung geklärt wird.
In den Fraktionen von CDU und FDP/PVP sind zahlreiche intensive Gespräche auch mit Vertretern der Wirtschaft geführt worden. Der grundsätzlich hohe Stellenwert des Abiturs wird durch diese Neuregelung nicht tangiert, sonders es geht um Erleichterungen für einen Kreis von beruflich erfolgreichen und besonders motivierten Berufstätigen.
Daran, dass sich die qualifizierten Berufstätigen grundsätzlich an den für alle Studierenden geltenden Auswahlverfahren der Hochschulen beteiligen müssen, ändert sich nichts. (DM)
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