Als <übereifrig und schädlich> bezeichnete Werner Pfisterer MdL den von Rot-Grün vorgelegten Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz, mit dem die Bundesregierung Richtlinien der Europäischen Ghemeinschaft, die den Schutz vor Diskriminierungen regeln, umsetzen will.
Seine Befürchtung: Werner Pfisterer begrüßte es daher, dass der Bundesrat auf Antrag der Landesregierung Baden-Württemberg den vorliegenden Entwurf ändern wolle.
Laut Gesetzentwurf hafte der Arbeitgeber künftig für den immateriellen Schaden in unbegrenzter Höhe auch dann, wenn ein Dritter, z.B. ein Kunde, ein Lieferant oder ein Patient den Beschäftigten des Arbeitgebers diskriminiert. Wolle sich beispielsweise ein Bankkunde in Geldgeschäften nicht von einer Frau beraten lassen, sei der Arbeitgeber verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Er müsste sie beispielsweise in eine andere Abteilung versetzen. fragte Werner Pfisterer MdL. Er befürchtet negative Auswirkungen auf das Arbeitsklima, besonders, wenn die Betroffenen von ihrem Recht zur Arbeitsverweigerung Gebrauch machten oder ihren Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagten.
Werner Pfisterer kritisierte ferner, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf im Bereich des Arbeits- und des Zivilrechts unnötig in die Vertragsfreiheit eingreife. So müssten Arbeitgeber künftig jede Personalmaßnahme vor Gericht als korrekt nachweisen können. Ob ein Bewerber ins Team passe, dürfe demnach kein Einstellungsgrund mehr sein, denn Sympathie sei vor Gericht keine gültige Kategorie. Nur Fakten wie Zeugnisnoten seien nachweisbar. , so Pfisterer MdL. Die Gefahr einer Prozessflut werde außerdem durch die vorgesehenen Abmahnvereine vergrößert. Laut Gesetzentwurf gebe es künftig spezielle Antidiskriminierungsverbände, die nicht nur den Betroffenen auf Wunsch vor Gericht helfen sollen, sondern die sich auch mögliche Schadensersatz-forderungen abtreten lassen und diese dann in eigenem Namen vor Gericht einklagen könnten. Es sei zu erwarten, dass derartige Vereine aktiv solche Abtretungen einwerben und dann öffentlichkeits-wirksam und gewinnträchtig z.B. gegen Arbeitgeber, Vermieter oder Geschäftsinhaber zu Felde ziehen würden.
Auch der Wohnungsmarkt wäre von der Neuerung im Zivilrecht stark beeinträchtigt. Ein Vermieter müsse künftig vor Gericht nachweisen können, dass er bei der Auswahl seines Mieters keinen Bewerber oder keine Bewerberin diskriminiert habe. fragte sich Werner Pfisterer im Hinblick auf die vorgesehene Beweislastumkehr. Die Notwendigkeit, die Korrektheit der eigenen Entscheidung nachweisen zu können, werde umfangreiche Dokumentationen notwendig machen. Werner Pfisterer befürchtet auf diese Weise einen kostentreibenden .
Die Erschwernisse stünden in krassem Gegensatz zu den vielfältigen baden-württembergischen Initiativen zum Abbau von bürokratischen und gesetzlichen Hemmnissen. Mit dem geplanten Gesetz der Bundesregierung würde nicht nur die Privatauto-nomnie empfindlich beeinträchtigt, sondern auch das Arbeitsrecht weiter reglementiert. , unterstreicht Werner Pfisterer MdL.