Der Heidelberger Landtagsabgeordnete Werner Pfisterer, Hochschulpolitischer Sprecher der baden-württembergischen CDU-Landtagsfraktion, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulassung von Studiengebühren.
Das Bundesverfassungsgericht hat für Klarheit gesorgt: Das Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz (HRG) ist verfassungswidrig, der Bund hatte in dieser Sache keine Gesetzgebungskompetenz. Das Urteil ist für uns nicht überraschend, die baden-württembergische Landesregierung und die CDU-Fraktion haben dies von Beginn an so gesehen. Ich begrüße es, dass unsere Länderkompetenzen gestärkt wurden. Bildung und Hochschulpolitik sind und bleiben Ländersache, sagte Pfisterer. Die Einführung von vertretbaren und sozialverträglichen Studiengebühren werde nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in vielen weiteren Bundesländern seit längerer Zeit überlegt. Pfisterer: Ich verbinde die Einführung von Studiengebühren insbesondere mit folgenden zwei unabdingbaren Punkten: 1. Studiengebühren müssen sozialverträglich sein und dürfen niemanden von der Aufnahme eines Studiums abhalten. 2. Eingenommene Studiengebühren müssen in Gänze den Hochschulen, den Lehrenden und den Studenten zugute kommen. Pfisterer erwartet, dass in Baden-Württemberg spätestens im Jahre 2007 Gebühren für ein Studium zu entrichten sind. In diesem Zusammenhang ist für den hochschulpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion eine Abstimmung der Bundesländer untereinander ebenfalls von großer Wichtigkeit. (mb)
Studiengebühren nur für Verbesserung von Studienbedingungen verwenden!
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