Werner PfistererMdL a. D. · Stadtrat a. D. · Heidelberg

Rot/grüne Waffenrechtsneuregelung inakzeptabel

Der Heidelberger Landtagsabgeordnete Werner Pfisterer sieht sich in seinen Bemühungen der vergangenen Monate hinsichtlich der von SPD und Bündnis 90 / Grüne beabsichtigten Novellierung des Waffenrechts bestätigt:

Die baden-württembergische Landesregierung wird den rot/grünen Gesetzentwurf im Bundesrat ablehnen.

„Ich habe viele Gespräche mit Schützenverbänden und Jägervereinigungen geführt und ihre berechtigte Kritik und ihre Anregungen mit dem Innenminister des Landes Baden-Württemberg, Dr. Thomas Schäuble MdL, und dem Staatssekretär im baden-württembergischen Innenministerium, Heribert Rech MdL, mehrfach ausführlich erörtert und besprochen. Es freut mich sehr, dass mein Engagement erfolgreich war“, teilt Pfisterer mit.

Der von der rot/grünen Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf offen-bare gegenüber rechtstreuen und legalen Waffenbesitzern und Waffensam-mlern ein tiefes Misstrauen, das nicht nachvollziehbar sei und jeglicher Grundlage entbehre. „Nicht die legalen Waffenbesitzer sind das Problem“, so Pfisterer, „sondern die illegalen. Die geplante Novellierung wird nicht zu einer Erhöhung der inneren Sicherheit führen, sondern einzig zu einem erhöhtem Verwaltungsaufwand und mehr Bürokratie. Keine Gedanken hat sich die Bundesregierung offensichtlich dabei gemacht, welche Arbeit und Kosten hier auf die Länder und Gemeinden zukommen und insbesondere auch auf die Ehrenamtlichen in den betroffenen Vereinen“.

Beispielhaft nennt Pfisterer einige Kritikpunkte: „Die zuständigen Behörden sollen zukünftig nicht nur darüber entscheiden, ob eine Waffe gekauft, sondern auch fortlaufend prüfen, ob eine Waffe behalten werden darf. Praktisch wird damit jeglicher Bestandsschutz für Waffen abgeschafft. Ferner soll das Recht, Waffen an die nächste Generation zu vererben, in 5 Jahren wegfallen. Inakzeptabel ist auch die Neuregelung für Jagdwaffen, die den nach strengen Kriterien ausgestellten Jagdschein als Erwerbsberechtigung ad absurdum führt: Der Jäger kann zwar Waffen erwerben, aber erst die zuständige Behörde wird darüber entscheiden, ob er sie überhaupt behalten darf“. Es sei ein Affront gegenüber allen legalen Waffenbesitzern, dass die SPD-geführte Bundes-regierung die von den Verbänden vorgetragenen Sachargumente in keinster Weise berücksichtigt habe.

Mit dem Innenminister des Landes Baden-Württemberg Dr. Schäuble ist sich der Heidelberger Landtagsabgeordnete Werner Pfisterer abschließend einig: „Allein die über 160 Änderungsanträge der Länder zum Gesetzent- wurf zeigen, dass es besser wäre, den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der jetzigen Fassung ad acta zu legen“.

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