Land will Verbraucher gegen Werbefaxe stärken
Gegen die zunehmenden Werbeflut aus Deutschlands Faxgeräten könnte bald ein wirksames Kraut wachsen. Auf Anregung des Heidelberger CDU-Landtagsabgeordneten Werner Pfisterer, MdL prüft die baden-württembergische Landesregierung
eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Dies bestätigte Staatsminister Dr. Christoph E. Palmer, MdL gegenüber dem Heidelberger Landtagsabgeordneten Werner Pfisterer in einem Schreiben. Pfisterer will Verbrauchern den Zugang zu den Daten jener Faxwerber erleichtern, die mit unverlangter Werbung für 0190-Nummern gegen geltendes Recht verstoßen. Bisher scheitern Verbraucher meist an datenschutzrechtlichen Hürden, wenn sie sich gegen die Absender der unverlangten Faxpost zu wehren versuchen. Dazu schlug er ein Verzeichnis aller 0190-Nummern ähnlich der Domainregistratur DeNic vor, wo alle Nummerninhaber zu identifizieren wären. Das von Pfisterer vorgeschlagene Verzeichnis bezeichnet Palmer als „geeignet, um Abhilfe zu schaffen.“ Zuvor seien aber noch datenschutzrechtliche Fragen zu prüfen. Als Alternativmodell brachte Palmer eine Regelung in die Diskussion, die im Straßenverkehrsrecht angewendet wird. Danach haben „Betroffene einen Auskunftsanspruch hinsichtlich Fahrzeug- und Halterdaten, wenn dargelegt wird, dass die Daten zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigt werden.“ Im Rahmen einer solchen Regelung könnte nach Auffassung Palmers dann auch die von Pfisterer vorgeschlagene Verpflichtung der Unternehmen zur Einrichtung von Beschwerdestellen geregelt werden.
Kritischer beurteilte Palmer die Forderung nach Sanktionen gegen die Faxversender. Pfisterer schlug vor, den unrechtmäßig Werbetreibenden die 0190-Nummer stillzulegen. Palmer wies darauf hin, dass Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) „bislang ausschließlich zivilrechtliche Ansprüche (Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche) nach sich ziehen. Dies wird in der Praxis als grundsätzlich als ausreichend angesehen, da Unterlassungsklagen, die auch von Verbraucherschutzverbänden erhoben werden können, regelmäßig mit hohen Gerichtskosten verbunden sind.“
Für Pfisterer ist diese Stellungnahme ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: „Wenn eine solche Bundesratsinitiative umgesetzt würde, könnten sich die Faxgeräte-Eigentümer endlich gegen die illegal Werbetreibenden wehren. Dabei ist es weniger wichtig, ob das Abwehrrecht straf- oder zivilrechtlich durchgesetzt wird. Wichtig ist, dass die neue Regelung wirksam greift.“
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