MdL Pfisterer erläuterte Diskussion um Wahlrechtsreform

In einem Vortrag vor dem Heidelberger Club für Bildung und Politik e.V. erklärte und kommentierte der Heidelberger Landtagsabgeordnete, Stadtrat Werner Pfisterer, Mitte Mai die Diskussion um die Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg.


Nach einer Einleitung durch den Vereinsvorsitzenden Johann Weber stellte Pfisterer das bisher geltende Ein-Stimmen-Wahlrecht vor und machte gleichzeitig auf den Unterschied zwischen dem Direktmandat und den weiteren Mandaten in Heidelberg aufmerksam: „Dass Heidelberg nun drei Landtagsabgeordnete hat, liegt daran, dass Heidelberg ein großer Wahlkreis ist. Und da es bei der Zweitauszählung auf die absolute Zahl der Stimmen ankommt, hat es ein Bewerber in einem größeren Wahlkreis leichter, über die Zweitauszählung ins Stuttgarter Parlament zu kommen.

Von der im Koalitionsvertrag auf Wunsch der FDP ausgehandelten Wahlrechtsreform hielt der Heidelberger CDU-MdL herzlich wenig: „Das war so überflüssig wie ein Kropf! Die FDP Baden-Württemberg hat nach den erheblichen Stimmenverlusten bei der jüngsten Landtagswahl den rettenden Strohhalm gesucht – und glaubte, ihn im Wahlrecht gefunden zu haben“, so Pfisterer. Erleichtert sei er, dass die Liberalen auf ihrem Parteitag beschlossen, auf diese Neuregelung vorläufig verzichten zu wollen. Nun wollten die Freidemokraten die Gerichte mit der Frage belasten, ob das in Baden-Württemberg geltende Wahlrecht auch der Verfassung entspreche. Pfisterer ist sich sicher: „Wenn sie mich in fünf Jahren wieder einladen, dann werde ich ihnen denselben Vortrag zum bestehenden Wahlrecht wieder halten können, denn das Wahlrecht wird dieser Überprüfung mit großer Wahrscheinlichkeit standhalten.“ Sein Rat an SPD, FDP und Grüne ist eindeutig: „Sorgt Euch nicht um das Wahlrecht, sondern um die Wähler.“

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