Scheinehe durch grüne Brille betrachtet

Pfisterer irritiert über »grüne Darstellungen«: Heidelberg – Irritiert über Äußerungen grüner Landtagsabgeordneter und – kandidaten zur Rechtslage nach dem Scheidungsurteil von Fena Özmen («Neshe«) ist der Heidelberger Landtagsabgeordnete, Stadtrat Werner Pfisterer:


»Ich kann hier nur erkennen, dass die Scheinehe der jungen Kurdin durch die grüne Brille betrachtet wird, die mit den rechtlichen Tatsachen nicht viel zutun hat.« In den vergangenen Tagen hatte der Wieslocher Landtagskandidat der Grünen Fena Özmen nach dem Scheidungsurteil als »voll rehabilitiert« bezeichnet. Der grüne Landtagsabgeordnete Dr. Dietrich Hildebrandt forderte gar ein »eigenständiges Aufenthaltsrecht für Özmen.

Pfisterer sieht die Fakten allerdings nüchterner: Die Ausländerbehörde der Stadt Heidelberg hatte im Einklang mit geltendem Recht verfügt, Özmen das Aufenthaltsrecht in Deutschland abzuerkennen. Das Recht gründete sich auf die bestehende Ehe mit ihrem Cousin, die sich nach Ansicht Pfisterers mittlerweile als Scheinehe heraus gestellt habe.

Özmen hatte kurz vor Ablauf einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung ihren in Stuttgart lebenden Cousin geheiratet und war dann im Rahmen einer Familienzusammenführung wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Pfisterer sieht hierin bereits ein klares Indiz für eine Scheinehe: »So viel Glück gibt es selten: Nicht nur, dass sie in ihrem Cousin plötzlich die große Liebe gefunden hatte, »ganz nebenbei« sprang noch eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland heraus.« Wie sich nachträglich herausgestellt hatte, wurde die Ehe nie vollzogen. Statt in Stuttgart bei ihrem Mann, lebte Özmen in Heidelberg. Der einsame Strohwittwer sah sich getäuscht und reichte einen Antrag auf Anulierung der Ehe ein, erreichte aber nur eine Scheidung.

»Scheinehen finden vor dem Gesetz keine Anerkennung«, argumentiert Pfisterer. Die Aufhebung der Aufenthaltsgenehmigung sei die juristische Konsequenz, denn der Grund für diese Genehmigung sei erloschen. Von Rehabilitierung könne ebenfalls nicht gesprochen werden: »Das Urteil stellt eben gerade keine Legalisierung ihres Aufenthalts dar«, wie Pfisterer verdeutlicht. »Es handelt sich bei dem Verfahren ausschließlich um eine familienrechtliche Würdigung des Sachverhalts, keinesfalls um eine ausländerrechtliche Bewertung ihres Aufenthaltsrechts. Pfisterer vermutet, dass die Grünen das Thema vor der Landtagswahl nun zur Profilierung »emotionalisieren« wollten, obwohl die rechtlichen Grundlagen nicht einmal von der rot-grünen Bundesregierung in Zweifel gezogen würden.

Der Forderung Hildebrandts nach einem »eigenständiges Aufenthaltsrecht« für Özmen, erteilte Pfisterer eine klare Absage: Weder auf Basis des Asylrechts noch als »Belohnung ihrer langen Aufenthaltszeit in Deutschland« könne Özmen ein »Gewohnheitsrecht auf Aufenthalt« erwachsen.

Die von der Neshe-Initiativgruppe und ihrem Anwalt vorgebrachten Argumente könne Pfisterer ebenso wenig nachvollziehen: »Vor der Abschiebung war immer wieder spekuliert worden, sie habe keine Familie, zu der sie zurückkehren könne. Es wurde gemutmaßt, sie müsse in ein gefährliches »Kriegsgebiet« reisen. Das Gegenteil war der Fall.« Nun heiße es, sie habe die Familienehre befleckt und müsse mit Zwangsverheiratung rechnen.

»Ihr vorrangiges Ziel ist, hier bleiben zu dürfen und dabei ist ihr jedes Mittel recht. Aus ihrer individuellen Perspektive ist das auch nachvollziehbar«, meint Pfisterer. Ebenso klar müsse aber auch sein, dass der Rechtsstaat nach dem für alle geltenden Recht entscheidet. Dann wird sie ausreisen müssen. Pfisterer kann sich mit seiner Forderung auf eine breiten Rechtskonsens stützen: »Der Referent der Heidelberger Oberbürgermeisterin, Herbert Braun, brachte es exakt auf den Punkt: Die Verwaltung muss sich nach wie vor an Recht und Gesetz halten. Dem kann ich nur zustimmen. Es stünde Fena Özmen gut zu Gesicht, diesmal die hiesige Rechtsordnung anzuerkennen.«

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