Artikel für das Stadtblatt:
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Fena Özmen, genannt »Neshe« sorgt wieder einmal für Schlagzeilen: Sie soll das Land verlassen. Das hatte die Ausländerbehörde der Stadt Heidelberg im Einklang mit geltendem Recht verfügt,
denn ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland war abgelaufen. Diese gründete sich nämlich auf eine Ehe, die sich mittlerweile als Scheinehe heraus gestellt hat.
Özmen hatte kurz vor Ablauf einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung ihren in Stuttgart lebenden Cousin geheiratet und war dann im Rahmen einer Familienzusammenführung wieder nach Deutschland zurückgekehrt. So viel Glück gibt es selten: Nicht nur, dass sie in ihrem Cousin plötzlich die große Liebe gefunden hatte, »ganz nebenbei« sprang noch eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland heraus. Eigentlich hätte jetzt die Welt der Fena Özmen in Ordnung sein müssen. Doch die große Liebe war es wohl doch nicht. Statt in Stuttgart bei ihrem Mann, lebte Özmen in Heidelberg. Der einsame Strohwittwer sah sich getäuscht und reichte einen Antrag auf Anulierung der Ehe ein.
Solche Scheinehen finden vor dem Gesetz keine Anerkennung. Die Aufhebung der Aufenthaltsgenehmigung ist die juristische Konsequenz, weil der Grund für diese Genehmigung erloschen ist. Ein grüner Landtagsabgeordneter fordert nun ein »eigenständiges Aufenthaltsrecht« für Özmen, ohne allerdings zu sagen, auf welche Rechtsgrundlage er sich stützen will. Ein Lehrerin sieht sich gar »gezwungen, ihr Schweigen zu brechen«, und füllt zahlreiche Zeitungszeilen mit wunderlichen Erinnerungen an frühe Liebesschwüre zum Cousin und wilden Theorien über die mögliche Zukunft »Neshes« in der Türkei. Bereits vor Özmens Abschiebung war immer wieder spekuliert worden, sie habe keine Familie, zu der sie zurückkehren könne. Es wurde gemutmaßt, sie müsse in ein gefährliches »Kriegsgebiet« reisen. Das Gegenteil war der Fall: Sie konnte unbeschadet wieder nach Deutschland reisen. Sie fand ihrer Familie in der Türkei. In ihrer Heimat wurde sie auch nicht zwangsverheiratet. Sie hätte sonst wohl kaum ihren Cousin in Stuttgart heiraten können.
Ihr Ziel ist, hier bleiben zu dürfen und dabei ist ihr jedes Mittel recht. Aus ihrer individuellen Perspektive ist das auch nachvollziehbar. Ebenso klar ist aber auch, dass der Rechtsstaat nach dem für alle geltenden Recht entscheidet. Dann wird sie ausreisen müssen.
Natürlich werden sich wieder Menschen engagieren, die sich persönlich mit Fena Özmen verbunden fühlen, auch das ist nachvollziehbar. Betroffenheitsrituale und wilde Spekulationen ersetzen aber weder das Recht noch können sie die Wirklichkeit ersetzen. Bis zum Ende der Gerichtsverhandlungen sollte sie noch bleiben können, dann aber sollte das geltende Recht auch umgesetzt werden und ihre Ausreise erfolgen, nach Möglichkeit freiwillig. Es stünde Fena Özmen gut zu Gesicht, die hiesige Rechtsordnung diesmal anzuerkennen.
Es grüßt Sie herzlichst
Ihr Werner Pfisterer
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion und Mitglied des Landtages von Baden-Württemberg