Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Stadt Heidelberg kann in Zukunft noch wirtschaftlicher arbeiten. So sieht es ein Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion vor, den die Fraktion in Stuttgart verabschiedet hat.
Das neue Gesetz wird es den Kommunen im Land erleichtern, eine Gesellschaft in privater Rechtsform zu gründen. Damit steht den baden-württembergischen Gemeinden ein weiteres Instrument zur besseren Arbeit zur Verfügung. Ein modernes Gemeindemanagement braucht nämlich auch moderne Handlungsmöglichkeiten. Viele gemeindliche Aufgaben können viel effizienter durch eine gemeindeeigene GmbH als durch ein Amt oder durch Eigenbetriebe erledigt werden. Bisher waren den Gemeinden die Hände gebunden, weil sie nur dann eine gemeindliche GmbH gründen durften, wenn die Aufgabe nicht durch einen Eigenbetrieb in Gemeinderegie zu erfüllen war. Doch diese Neuregelung ist keine Einladung an die Gemeinde, dem Mittelstand das Leben über einen weiteren Arbeitsmarkt schwer zu machen. Besonders wichtig ist mir deshalb, daß die CDU-Landtagsfraktion im Gesetzentwurf eine Schutzklausel verankert hat, die den örtlichen Mittelstand vor neuer Konkurrenz durch derartige „Gemeinde-Unternehmen“ absichert: Eine Gemeinde soll ein wirtschaftliches Unternehmen nur dann errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen dürfen, wenn der Zweck des Unternehmens nicht besser oder wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt werden kann. Damit haben wir einen guten Ausgleich zwischen den Interessen der Gemeinden und denen des Mittelstandes gefunden. Gemeinden können nun leistungsfähiger und günstiger arbeiten, ohne dabei dem Handwerk und dem Mittelstand Konkurrenz zu machen.
Es grüsst Sie herzlichst
Ihr Werner Pfisterer
Stellv. Vorsitzender der CDU Gemeinderatsfraktion und Landtagsabgeordneter