Heidelberg – Die Stadt Heidelberg kann künftig leichter eine Gesellschaft in privater Rechtsform gründen. So will es ein Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion, den die Fraktion verabschiedet hat. Damit, so der Heidelberger Landtagsabgeordnete und Stadtrat Werner Pfisterer, „steht den baden-württembergischen Gemeinden ein weiteres Instrument zur besseren Arbeit zur Verfügung.
Ein modernes Gemeindemanagement braucht auch moderne Handlungsmöglichkeiten. Viele gemeindliche Aufgaben können viel effizienter durch eine gemeindeeigene GmbH als durch ein Amt oder durch Eigenbetriebe erledigt werden.“ Bisher war den Gemeinden die Hände gebunden, weil sie nur dann eine gemeindliche GmbH gründen durften, wenn die Aufgabe nicht durch einen Eigenbetrieb in Gemeinderegie zu erfüllen war. Besonders wichtig ist Werner Pfisterer, daß die CDU-Landtagsfraktion im Gesetzentwurf eine Schutzklausel verankert hat, die den örtlichen Mittelstand vor neuer Konkurrenz durch derartige „Gemeinde-Unternehmen“ absichert: „Eine Gemeinde soll ein wirtschaftliches Unternehmen nur dann errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen dürfen, wenn der Zweck des Unternehmens nicht besser oder wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt werden kann“, so der Werner Pfisterer. „Damit haben wir einen guten Ausgleich zwischen den Interessen der Gemeinden und denen des Mittelstandes gefunden. Gemeinden können nun leistungsfähiger und günstiger arbeiten, ohne dabei dem Handwerk und dem Mittelstand Konkurrenz zu machen.“
Guter Ausgleich zwischen Interessen der Gemeinden und des Mittelstandes
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